Kanal-TÜV Untersuchung nur in begründeten Verdachtsfällen

Die NRW-Landesregierung beschloss Kanal-TÜV Untersuchung nur in begründeten Verdachtsfällen
Diese Entscheidung lässt Ein- bzw. Mehrfamilienhausbesitzer aufatmen. So hieß es früher noch, dass in den nächsten Jahren alle Leitungen der Haushalte einer Dichtheitsprüfung unterzogen werden müssen und so nicht abschätzbare Kosten möglicherweise auf die Eigentümer zugekommen wären. m Landtag des Landes NRW wurde die verpflichtende Dichtheitsprüfung Anfang 2020 abgeschafft und durch eine Untersuchung bei „begründeten Verdachtsfällen“ ersetzt. Dieser Begriff ist zwar schwierig zu definieren, bezieht sich aber hauptsächlich auf z.B. Ausschwemmungen von Sanden, Absackungen an Grundstücken und Ausspülungen im Bereich der Liegenschaften.
Diese sind auch für „Baulaien“ gut zu erkennen. Die verpflichtenden Untersuchungen im privaten Bereich standen lange in der Kritik, da der überwiegende Teil der Verschmutzungen aus gewerblichen Betrieben kam und kommt. Dies wurde vom Europäischen Gerichtshof im Jahre 2018 gerügt, da es EU-Recht verletzen würde.
Die privaten Hauseigentümer wird es auf jeden Fall freuen.